Die
Funktion des "Arztes" bzw. des "Heilers" ist
eine der ältesten der Menschheit. Die Berufssoziologie lehrt,
dass ein Berufsstand wie der der Ärzte unter solchen Umständen
eine eigene Standesmoral entwickelt, deren bekannteste Form der
"Eid des Hippokrates" ist. Ihre Intaktheit ließe
sich z. B. daran ersehen, ob bei lebensgefährlichen Seuchen
die Ärzte nicht desertieren.
Ärzte unterliegen dem Arztwerberecht welches weitgehende Einschränkungen
in der Publikation und Veröffentlichungen bedeutet. Ärzte
haften ihren Patienten zwar nicht auf Erfolg ihres Handelns, können
ihnen aber unter dem Gesichtspunkt der Arzthaftung zum Schadenersatz
verpflichtet sein. (Quelle:
Wikipedia) |