Bürgertelefon zur Vogelgrippe findet regen Zuspruch
Landkreis Osnabrück
Das Bürgertelefon des Landkreises Osnabrück zum Thema Vogelgrippe findet regen Zuspruch, wobei sich viele Fragen wiederholen. Deshalb geben die Experten des Landkreises Osnabrück Antworten, die einen Anruf eventuell überflüssig machen.
Welche toten Vögel sollten gemeldet werden?
Grundsätzlich sollten nur verendete Gänse, Schwäne, Wildenten, Graureiher und Störche gemeldet werden. Alle anderen Arten wie Singvögel, Tauben oder Krähen brauchen nicht gemeldet zu werden, da von ihnen keine Gefahr ausgeht. Kinder sollten allerdings darauf hingewiesen werden, dass tote Tiere ganz unabhängig von der Vogelgrippe generell nicht angefasst werden sollten.
Sollen freilaufende Hühner oder Gänse gemeldet werden?
Wer als Besitzer von Hühnern oder Gänsen seiner Stallpflicht nicht nachkommt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Hinweisen auf freilaufende Hühner oder Gänse gehen der Landkreis Osnabrück und die Polizei nach, Anrufe werden über das Bürgertelefon entgegengenommen.
Kann man sich durch Geflügelfleisch oder Eier anstecken?
Diese Gefahr ist sehr gering, da Nutzgeflügel immer erst einer Schlachttieruntersuchung unterzogen wird. Geflügelfleisch und Eier sollten aber vor dem Verzehr grundsätzlich erhitzt werden, damit mögliche Erreger abgetötet werden. Dann ist eine Übertragung unmöglich.
Für alle weiteren Fragen in diesem Zusammenhang hat der Landkreis die Hotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0541/501-2183 können interessierte Bürgerinnen und Bürger täglich und auch am Wochenende in der Zeit von 8 – 18 Uhr Auskünfte erhalten.
Weitere Hinweise zur Vogelgrippe finden sich auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-osnabrueck.de
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