MaßArbeit kommt ALG-II-Betrügern auf die Spur
Osnabrücker Land. Arbeitslosengeld-II-Empfänger Lukas M. ist mit sich und seinem Leben zufrieden. Gegen Mittag bricht er auf, um wie gewöhnlich bei einem Bekannten schwarz auf dem Bau zu jobben.
Groß ist die Überraschung, als er dort bereits von einem Ermittler der Beschäftigungsinitiative MaßArbeit des Landkreises Osnabrück erwartet wird. Sein betrügerisches Verhalten hat gravierende Folgen für Lukas M.: Neben der Streichung des Arbeitslosengeldes-II (ALG-II) erwartet ihn außerdem eine Anzeige wegen Betrugs.
Neun ehemalige Polizeibeamte sind seit März für die MaßArbeit als so genannte Ermittler tätig: Sie heften sich auf die Spuren von Leistungsempfängern, bei denen der dringende Verdacht des Betruges besteht. „Um es gleich vorweg zu sagen“, so MaßArbeit-Vorstand Siegfried Averhage: „Deutlich über 90 Prozent der ALG-II-Empfänger sind dringend auf das Geld angewiesen und weit davon entfernt, sich unrechtmäßig Leistungen zu erschleichen.“ Doch gerade deshalb sei es notwendig, die wenigen schwarzen Schafe dingfest zu machen: „Sie schaden sonst ganz massiv dem Ruf der ehrlichen Arbeitslosen“, unterstrich Averhage.
Mit dem neuen Ermittlungsdienst soll die Spreu vom Weizen getrennt werden: Ihre „Fälle“ erhalten die Ermittler dabei von den MaßArbeit-Außenstellen. „Oft sind es unglaubwürdige Angaben in den Leistungsanträgen, die unsere Mitarbeiter aufmerksam werden lassen“, erklärt Bereichsleiter Frank Schneebeck. Ein typischer Fall seien etwa die eheähnlichen Gemeinschaften, die plötzlich offiziell nicht mehr unter einem Dach lebten. Aber es gebe auch andere Ungereimtheiten: „Wenn wir einem ALG-II-Empfänger nach wiederholter Ablehnung von Arbeitsangeboten die Leistungen kürzen und er auch damit zufrieden ist, nur die Miete bezahlt zu bekommen, liegt der Verdacht der Schwarzarbeit einfach nahe“, beschreibt Schneebeck. In solchen Fällen kommen die Ermittler ins Spiel und prüfen, ob der Verdacht begründet ist. Sie arbeiten dabei im Falle des Verdachts auf Schwarzarbeit eng mit dem Zoll zusammen.
Aber auch die Lebensumstände werden unter die Lupe genommen und Hausbesuche sind an der Tagesordnung. Ab 1. August sind die Ermittlungsdienste bei allen Optionskommunen und den Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und der Agentur für Arbeit gesetzlich vorgeschrieben. Der Landkreis Osnabrück wird dann schon erste Erfahrungen auswerten können. Denn neben Lukas M. haben inzwischen auch weitere ALG-II-Betrüger unliebsame Bekanntschaft mit dem neuen Ermittlungsdienst gemacht. „Doch ebenso oft haben unsere Mitarbeiter festgestellt, dass der Verdacht völlig unbegründet war,“ berichtet Vorstand Averhage. In einem Einzelfall hätten die Ermittlungen sogar zu einer zusätzlichen Unterstützung des ALG-II-Empfängers geführt: „Ein Hausbesuch zeigte, dass bei dem Klienten wirkliche Not herrschte – nach einem Gespräch mit ihm konnten wir dann schnell und unbürokratisch helfen.“
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