Kommunalwahl 2006
In Niedersachsen werden alle fünf Jahre die Mandatsträger für mehr als zweitausend Kommunalvertretungen (Regionsversammlung, Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte und Ortsräte) gewählt. In kreisfreien Städten ist nur der Rat der Stadt zu wählen. In Hannover und Braunschweig wird zusätzlich die Zusammensetzung von Stadtbezirksräten bestimmt.
In zahlreichen Kommunen sind die Wählerinnen und Wähler gleichzeitig dazu aufgerufen, hauptamtliche Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie in der Region Hannover eine Regionspräsidentin oder einen Regionspräsidenten direkt zu wählen.
In den kreisangehörigen Gemeinden wird im Höchstfall zur Stimmabgabe bei fünf verschiedenen Wahlen aufgerufen:
In Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden für die Kreiswahl, die Samtgemeinderatswahl, die Gemeinderatswahl, sowie die Bürgermeisterin-/Bürgermeister- und Landrätin-/Landratswahl;
In den Einheitsgemeinden für die Kreiswahl, die Gemeinderatswahl, sowie die Bürgermeisterin-/Bürgermeister- und Landrätin-/Landratswahl und ggf. die Ortsratswahl.
Wann wird gewählt?
Die Kommunalwahlen finden in ganz Niedersachsen am 10. September 2006 statt.
Soweit bei den Direktwahlen keiner der antretenden Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält, finden die erforderlichen Stichwahlen am 24. September 2006 statt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistages), nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden) geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!
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